Arbeitssicherheitsberatung und -betreuung BENDIG stellt sich vor...

           

Meine Firma 
hat sich auf die arbeitssicherheitstechnische und -medizinische Betreuung und Beratung von mittelständischen und Kleinunternehmen gem. Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und Vorschriften der Berufsgenossenschaften spezialisiert.

Beratungskonzept:
Betriebliche Sicherheitsinspektionen, Beurteilen der Arbeitsbedingungen, Ermitteln der Gefährdungen und Gefahren, Erstellen von Sicherheits- und Betriebsanweisungen, Unterweisung Bildschirmarbeitsplätze, Anwendung spezieller, branchenbezogener Gefährdungs- und Maßnahmekataloge, mit deren Hilfe ich eine zielgerechte, kostengünstige und individuelle Dokumentation im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) etc. umsetzen kann.
                                             
Auftraggeber:  
Meine Auftrageber sind: Wach- und Sicherheitsdienste, Maschinenbaufirmen, Lagereibetriebe mit Verwaltung, Versand- und Transportunternehmen, Sonnen- u. Kosmetikstudios, Unternehmen für Zeitarbeit

Tätigkeitsbereich:
Mein Tätigkeitsbereich ist Nordrhein-Westfalen

 

Die Berufsgenossenschaften:  

  • Maschinenbau und Metall-BG
  • Verwaltungsberufsgenossenschaft
  • Großhandels- und Lagerei Berufsgenossenschaft (GroLaBG)
  • Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Berufsgenossenschaft
  • Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik.
                                                                               

Unternehmensziel

  • In Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern kann der Ausfall eines Mitarbeiters sogar die Existenz bedrohen. Es sollte ein wichtiges Unternehmensziel sein, möglichst alle Rahmenbedingungen sicher und gesundheitsgerecht zu gestalten. Der Unternehmer ist u.a. verpflichtet sich fachkundige Berater in Sachen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu suchen.
  • Diese fachkundigen Berater sind der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

 

 Sicherheit allgemein 

  • Beratung Objektsicherheit
  • Einsatz von Technik oder/ und Wach-/ Sicherheitspersonal
  • Sach- und fachgerechte Beratung/ Betreuung und Durchführung
 
                                                                                                       

Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

  • Ihre Vorteile liegen klar auf der Hand: Individuell zugeschnittene Einsatzzeiten gem. Vorgabe der Berufsgenossenschaft.Langjährige Erfahrung in unterschiedlichen Bereichen. Erprobtes  Arbeitsschutzkonzept.
  • Innerbetriebliche Verwertbarkeit der Ergebnisse. Unterstützung bei der Umsetzung von Arbeitsschutzdefiziten.
  
                                                          

Mit meiner Tätigkeit leiste ich einen wirksamen Beitrag zur Sicherheit und der Unfallverhütung.


    
                                                                                           

A N G E B O T

Fordern Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, sowie Betriebs- und Werkssicherheit in Ihrem Betrieb oder Unternehmen.
Ich berate Sie, und erstelle ein individuelles Konzept. Helfe bei der Beseitigung von Mängel und erarbeite auf Wunsch
Verbesserungsvorschläge. Testen Sie mich !
  

                                                   

INFO GEFÄHRDUNGSERMITTLUNG
Gefährdungsermittlungen und -beurteilungen muss nach dem Arbeitsschutzgesetz §§ 5 und 6  jeder Unternehmer durchführen. Gefährdungen wie Belastungen für die Beschäftigten/ Versicherten ergeben sich z.B. aus der Einrichtung der Arbeitsplätze, durch Maschinen, Gefahrstoffe, Lärm usw. Sie werden tätigkeitsbezogen ermittelt. Aus den Ergebnissen der Gefährdungsermittlungen werden die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes abgeleitet.

Betriebe mit zehn (10) oder mehr Beschäftigten müssen die Ergebnisse und die Überprüfung dokumentieren. Für Klein- und Mittelbetriebe haben die Berufsgenossenschaften zur Unterstützung branchenbezogene Leitfäden erarbeitet.

INFO Gefahr und Gefährdungen - Gefährdungsermittlung:  
In welchem Bereich bestehen bes.Gefährdungen/ Gefahren ?
Brand- Explosionsgefahr, Gasgefahr, Umweltgefahr, Blitzschlaggefahr, Gefahr durch 
Strom, Gefahr durch Lasten, Gefahr durch herabfallende Teile, Gefahr durch beförderte Lasten, Gefahr durch Ecken und Kanten, Gefahr durch Lärm, Sturz-, Stolper- und Rutschgefahr, Gefahr durch Sabotage, sonstige Gefahren und Gefährdungen.
                           

Es müssen ermittelt werden: 
Mechanische Gefährdungen, Elektrische Gefährdungen, Brand- und Explosionsgefahr, Thermische Gefährdungen,  Biologische Gefährdungen, Physikalische Einwirkungen/ Belastungen, Belastungen durch Arbeitsumgebung, Gefahrstoffe.
                                                                                                      

Info Gefahr/ Gefährdung
Gefährdungen als solche zu erkennen und sie hinsichtlich ihrer Schwere 
(Art und Umfang des  möglichen Schadens) zu bewerten.  "  Unmittelbar erhebliche  Gefahr "  setzt eine Sachlage voraus, bei der der Eintritt des Schadens sehr wahrscheinlich ist oder sein Eintritt nicht mehr abgewendet werden kann und der Schaden nach Art und Umfang besonders schwer ist. Die  " Gefahr "  beschreibt das nicht hinnehmbare Risiko. Die  " Gefährdung "  ein  zunächst hinnehmbares Risiko weil eine absolute Sicherheit bei der Arbeit im Sinne eines Ausschlusses jeder denkbaren Gefährdung nicht möglich ist.

Info Meldung Gefahr  > Erkennen > Beseitigen > Weitermelden
Wenn festgestellt wird, dass eine Einrichtung am Arbeitsplatz sicherheitstechnisch nicht einwandfrei ist, müssen folgende Maßnahmen erfolgen:

             Punkt 1: Mangel unverzüglich beseitigen, wenn die nötige Sachkunde vorhanden ist.
             Punkt 2: Mangel unverzüglich melden, wenn die nötige Sachkunde nicht vorhanden ist.

Gefahren/ Gefährdungen  gem. Arbeitschutzgesetz dokumentieren!

Weitere Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit:

  • Festlegung von Arbeits- und Gesundheitsschutz-Grundsatzregelungen.
  • Behandlung betriebsspezifischer Probleme in Sachen Arbeitssicherheit.                     
 

Direktmaßnahmen,
die sich auf den allgemeinen betrieblichen Sicherheitsstandard auswirken sollen Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung. Besprechen von speziellen betrieblichen Einzelproblemen der menschengerechten Arbeitsplatzgestaltung. Systematische Betriebsbegehung. Durchführung regelmäßiger SOLL- und IST-Vergleiche mit Hilfe spezieller Prüflisten zur Ermittlung und Beseitigung von Arbeits- und Gesundheits-schutzdefiziten. Durchführung von Maßnahmen zur systematischen Beseitigung aus dem Unfallgeschehen analysierter Gefährdungen.

ACHTUNG Entwarnung
 ! 
Es ist nicht so kompliziert, wie es sich anhört..........

Gefahren und Sicherheitshinweise Scheifen

   Gefahren- und Sicherheitshinweis 
     Welche Gefahren  gibt es?
     - Funkenflug. - Lärm.- Wegfliegende Teile.
     Was kann  passieren?
     - Augenverletzungen.- Lärmschwerhörigkeit.- Handverletzungen. 
     Wie kann man sich schützen?
     - Sicherheitsgerechtes Verhalten.
     - Schutzbrille benutzen.
     - Gehörschutz benutzen.
     - Schutzhaube und Werkstücksauflage immer rechtzeitig nachstellen.
     Was ist zu tun, wenn`s doch passiert?
      - Am Auge  n i c h t  reiben - Augenarzt aufsuchen
      - Bei anderen Verletzungen Sanitätsdienst aufsuchen       
                                                                                                                             

Tipps " Sichere Gestaltung von Arbeitsverfahren "

Soweit es nach dem Stand der Technik möglich ist, ist das Arbeitsverfahren so zu gestalten, dass ... 

gefährliche Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe nicht frei werden und die Arbeitnehmer mit festen oder flüssigen Gefahrstoffen nicht in Hautkontakt kommen.Ein Beispiel hierfür ist das Arbeiten in geschlossenen Systemen zum Beispiel Entfettung von Metallteilen mit Lösemittel in abgeschlossenen Reinigungsanlagen.

    

                                                                                                                                                                 

Notfallplan  UNFALL 

  • Ruhe bewahren!                                                                                                                                    
  • Besonnen handeln!
  • Menschenrettung geht vor Gefahrenbekämpfung ! 
       

    FEUERWEHR - NOTRUF: 112
     
  • Telefonnummern KRANKENHÄUSER:
  • Telefonnummer DURCHGANGSARZT:
  • Telefonnummer AUGENARZT:  


    FEUERWEHR-ALARMPLAN
    Erst den Brand melden, dann den Brand bekämpfen ! 
    FEUERWEHR-Notruf : 112 

    Die Brandmeldung muss enthalten: Brandstelle, Brandumfang, Name des Meldenden

    Verhalten im Brandfalle
  • Ruhe bewahren!
  • Keinen Aufzug als Fluchtweg benutzen.
  • Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung.
  • Mit der Brandbekämpfung beginnen.
  • Feuerschutztüren schliessen.
  • Maschinen und Anlagen abschalten sowie den Brandbereich spannunglos schalten.
  • Gegebenenfalls brennbares Gut – Gase, Flüssigkeiten usw. aus der Brandnähe entfernen.
  • Freimachen von Verkehrswegen für Löschfahrzeuge.
  • Verlassen des Sammelplatzes/ Betriebsgrundstückes erst nach erfolgter Abmeldung.
       
     
               

  
   Haben Sie Fragen in Sachen Arbeitssicherheit, dann rufen Sie mich an !
   Telefon: 02361 - 492403
   Telefax: 02361 - 5828677
     

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Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit !

Werner Bendig, 45665 Recklinghausen   

             

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